ERGOTHERAPIE
"Das Leben ist wie Fahrrad fahren.
Man muss in Bewegung bleiben,
um die Balance zu halten."
A. Einstein
Die Ergotherapie gehört zu den medizinischen Heilberufen und geht davon aus, dass aktives Handeln heilende Wirkung hat, solange sie von dem jeweiligen als sinnvoll erlebt wird. Im Mittelpunkt steht die Herstellung der menschlichen Handlungsfähigkeit im Alltag und nicht nur die Wiederherstellung von Funktionen oder die Behebung pathologischer Zustände.
Ergotherapie ist ein anerkanntes, ärztlich verordnetes Heilmittel, das sich an Menschen jeden Alters richtet. Das Leistungsspektrum umfasst die Behandlung aller Krankheitsbilder, bei denen Ergotherapie laut Heilmittelrichtlinien verordnet werden kann. Ergotherapie stellt bei vielen Krankheits- und Behinderungsformen eine wichtige Ergänzung und Verbindung zur Psychotherapie, Logopädie und Physiotherapie dar.
Das Wort „Ergo“ kommt vom griechischen „érgon“ und bedeutet „Werk, Handlung, Tätigkeit, sinnvolles Tun" und das Wort "Therapie" kommt vom griechischen „therapeia“ - "Dienst, Behandlung" und geht davon aus, dass "tätig sein" ein menschliches Grundbedürfnis ist und somit Handlungen bzw. Tätigkeiten eine gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung haben.
Die Besonderheit des ergotherapeutischen Ansatzes liegt in der Berücksichtigung der Einzigartigkeit des Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten.
Ergotherapeutische Interventionen zielen auf die Wiederherstellung, Verbesserung oder Erhaltung der Lebensqualität von Menschen jeden Alters, die durch eine (akute oder chronische) körperliche, geistige oder psychische Erkrankung oder Behinderung, durch einen Unfall, eine Verletzung oder altersbedingt in der Ausübung ihrer alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigt sind.
Das Ziel der Ergotherapie ist immer, die größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen und die Handlungsfähigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens, die für Sie wichtig sind, zu regulieren.
In meiner Arbeit als Ergo- und Kunsttherapeutin unterstütze und begleite ich Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Dies kann z.B. infolge eines Unfalls, einer Krankheit, einer Entwicklungsstörung oder aus psychischen Gründen der Fall sein.
Ich biete Ergotherapie in der Praxis in Harsum (Hildesheim), zu Hause, in Tagesstätten sowie in Seniorenheimen an.
Sprechen Sie mit Ihrer Haus- oder Facharzt, ob eine medizinische Notwendigkeit für einen Hausbesuch vorliegt. Dieser muss dann auf der Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie) nur noch den Hausbesuch ankreuzen.
Bei einer Behandlung in Tageseinrichtungen, können Ärzte ebenfalls einen Hausbesuch verordnen. Hier wird lediglich der Zusatz "in der Einrichtung" benötigt.
Gemäß §§ 36- 40 HeilM- RL umfasst die Ergotherapie folgende individuelle Maßnahmen:
1. Motorisch- funktionelle Behandlung
2. Sensomotorisch- perzeptive Behandlung
3. Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch orientierte Behandlung
4. Psychisch- funktionelle Behandlung
5. Therapieergänzende Maßnahmen/ Termotherapie
6. Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Parallelbehandlung:
Eine Parallelbehandlung von zwei Patienten ist möglich, wenn zuvor ein Anteil der verordneten Behandlungen als Einzeltherapie oder Gruppentherapie (Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie LEGS: 2600501/2700531/2800531/2900531 Seite 5 von 31) erfolgt ist und sich im Laufe der Behandlung die Möglichkeit und auch Vorteile für eine Parallelbehandlung ergeben.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
● Es liegt eine Verordnung derselben Diagnosegruppe und desselben Heilmittels vor
● Die Schädigungsbilder und Beeinträchtigungen sind ähnlich bzw. vergleichbar
● Die Therapieziele sind vergleichbar
● Das Alter der Patientinnen oder Patienten wird berücksichtigt und ggf. geschlechtsspezifische Besonderheiten beachtet
● Das Einverständnis der Patientinnen oder Patienten liegt vor
Gruppentherapie:
Hat der Verordnende Einzeltherapie verordnet und kommt der Leistungserbringende im Laufe der Behandlung zu der Einschätzung, dass anstatt der verordneten Einzeltherapie einzelne Behandlungseinheiten in Form von Gruppentherapie durchgeführt werden sollten, ist dies nach Zustimmung des Patienten und im Einvernehmen mit der oder dem Verordnenden möglich.
Sie werden unter ganzheitlichen Gesichtspunkten behandelt. Sowohl Ihr Umfeld als auch Ihre persönliche, private wie berufliche Lebenssituation werden berücksichtigt.
VIDEO: Ergotherapie- einfach erklärt, Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE): https://youtu.be/Csj5BskyIuU